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Das Huhn von Crossen - Geschichte 4 |
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Receß über Ablösung der dem im Amtsbezirke Rochlitz liegenden Ritterguthe Crossen von mehren dasigen ländlichen Grundstücken zu leistenden Frohnen und zu entrichtenden Naturalzinsen, auch von da zu duldender Schaaftrift. Niedercrossen im Jahre 1837 (Wörtlich abgeschrieben)
Johann Christlieb Geisslern, Besitzern des unter No.2 des Brand- und No.96 des Steuercatasters gelegenen 5/8tel Hufenguthes. Johann David Hammern, Besitzern des unter No.4 des Brand- und No.98 des Steuercatasters gelegenen 3/4tel Hufenguthes. Johann David Möhlern, Besitzern des unter No.5 des Brand- und No.99 des Steuercatasters gelegenen halben Hufenguthes. Carl Gottlob Händlern, Besitzern des unter No.9 des Brand- und No.104 des Steuercatasters gelegenen 3/8 Hufen- und Erbschenkenguthes. Johann Daniel Bertholden, Besitzern des unter No.11 des Brand- und No.106.a des Steuercatasters gelegenen 3/4tel Hufenguthes. Carl Gottlob Bemm, Besitzern des unter No.12 des Brand- und No.107 des Steuercatasters gelegenen 3/4tel Hufenguthes. Johann Gottlieb Amenden, Besitzern des unter No.14 des Brand- und No.109 des Steuercatasters gelegenen 1/2 Hufenguthes und dessen Nachbesitzern Carl August Platzen Samuel Schneidern, Besitzern des unter No.16 des Brand- und No.111 des Steuercatasters gelegenen 3/4tel Hufenguthes. Johann Gottlob Ludwigen, Besitzern des unter No.17 des Brand- und No.112 des Steuercatasters gelegenen 1 Hufenguthes. Johann David Schulzen, Besitzern des unter No.21 des Brand- und No.116 des Steuercatasters gelegenen 3/8tel Hufenguthes. Johann Gottlob Bennemann, Besitzern des unter No.22 des Brand- und No.117 des Steuercatasters gelegenen 3/8tel Hufenguthes und dessen Sohn und Besitzfolgern Johann Christian Bennemann. Carl Gottlob Teupeln, Besitzern des unter No.23 des Brand- und No.119 des Steuercatasters gelegenen 1/4tel Hufen- und Mühlenguthes. Carl Gottlob Rudelten, Besitzern des unter No.55.a des Brand- und No.36 des Steuercatasters gelegenen 1/2 Hufenguthes. Traugott Friedrich Schumann, Besitzern des unter No.55.b des Brand- und No.37.a des Steuercatasters gelegenen 1/2 Hufenguthes. Johann Carl Gottlob Fichtnern, Besitzern des unter No.56 des Brand- und No.38 des Steuercatasters gelegenen 5/8tel Hufenguthes. Johann David Schneidern, Besitzern des unter No.57.b des Brand- und No.42 des Steuercatasters gelegenen 3/8tel Hufenguthes. Johann Gottlob Geisslern, Besitzern des unter No.57.c des Brand- und No.43 des Steuercatasters gelegenen 3/8tel Hufenguthes. Johann Gottlob Eckardten, Besitzern des Hauses No.51 des Brand- und No.32 des Steuercatasters. Joahnn Gottlob Dietzen, Besitzern des Hauses No.52 des Brand- und No.33 des Steuercatasters. Carl Gottlieb Teichmann, Besitzern des Hauses No.53 des Brand- und No.34 des Steuercatasters. Johann Gottlob Kothen, Besitzern des Hauses No.42 des Brand- und No.20 des Steuercatasters. Johann Gottlob Sylben, Besitzern des Hauses No.47 des Brand- und No.25 des Steuercatasters. Johann Christoph Winklern, Besitzern des Hauses No.29 des Brand- und No.8 des Steuercatasters. Johann David Vogeln, Besitzern des Hauses No.31 des Brand- und No.6 des Steuercatasters. Johann Christlieb petzolden, Besitzern des Hauses No.32 des Brand- und No.5 des Steuercatasters. Johannen Rosinen Winkler, verw. gewesene Wehse, Besitzerin des Hauses No. 33 des Brand- und No. 4 des Steuercataster, unter Beitritt ihres Ehemanns Johann David Winklers. Christlieb Bemmann, Besitzern des Hauses No.34 des Brand- und No.3 des Steuercatasters. Johann Gottlieb Kothen, Besitzern des Hauses No.35 des Brand- und No.2 des Steuercatasters. Johann Gottlieb Krenkeln, Besitzern des Hauses No.36 des Brand- und No.1 des Steuercatasters. Johann Gottlieb Kern, Besitzern des Hauses No.54 des Brand- und No.35 des Steuercatasters. Johann Gottfried Thielen, Besitzern des Hauses No.73 des Brand- und No.41 des Steuercatasters. Johann David Bemmann, Besitzern des Hauses No.10 des Brand- und No.105 des Steuercatasters. Johann Gottlob Wernern, Besitzern des Hauses No.19 des Brand- und No.114 des Steuercatasters. Johann david Backmann, Besitzern des Hauses No.24 des Brand- und No.12 des Steuercatasters. Johann Gottlob Haubolden, Besitzern des Hauses No.25 des Brand- und No.11 des Steuercatasters. Johannen Christianen verehelichte Müller, vorher verw. Wald, Besitzerin des Hauses No.26 des Brand- und No.10 des Steuercatasters, unter Beitritt ihres Ehemanns Johann Gottlob Müllers und deren Besitznachfolgern Carl Gottlieb Heinrich Patzen. Carl Gottlob Fischern, Besitzern des Hauses No.44 des Brand- und No.22 des Steuercatasters. Johannen Christianen verehelichte Eulitz, geb. Wünsch, Besitzerin des Hauses No.83 des Brand- und No.37.b des Steuercatasters, unter Beitritt und Genehmigung ihres Ehemannes Johann Christlieb Eulitz, und deren Nachbesitzern Johann Gottlieb Türpen. Johann Christlieb Webern, Besitzern des Hauses No.82 des Brand- und No.20 des Steuercatasters. Johann Gottlieb Michaeln, Besitzern des Hauses No.84 des Brand- und No.38.b und 106.b des Steuercatasters. Johann Christlieb Vogeln, Besitzern des Hauses No.85 des Brand- und No.122 des Steuercatasters. Johann Carl Gottfried Dathen, Besitzern des Hauses No.81 des Brand- und No.19 des Steuercatasters. Christian Friedrich Steegern, Besitzern des Hauses No.13 des Brand- und No.108 des Steuercatasters. Johann George Ulbrichten, Besitzern des Gutes unter No.58 des Brand- und No.51 des Steuercatasters. Johann Gottfried Winklern, Besitzern des Gutes unter No.62 des Brand- und No.55 des Steuercatasters. Carl Gottlob Zschepplern, Besitzern des Gutes unter No.70 des Brand- und No.86(?) des Steuercatasters. Johann David Hammern, Besitzern des Gutes unter No.72 des Brand- und No.83 des Steuercatasters. Johann Gottlieb Hässlern, Besitzern des Gutes unter No.77 des Brand- und No.89 des Steuercatasters. Johann Gottlieb Lungwitzen, Besitzern des Hauses unter No.20 des Brand- und No.115 des Steuercatasters. Johann Gottfried Weinerten, Besitzern des Hauses unter No.28 des Brand- und No.13 des Steuercatasters. Johann Christlieb Bertholden, Besitzern des Hauses unter No.18 des Brand- und No.113 des Steuercatasters. Johann Gottlob Beckerten, Besitzern des Hauses unter No.37 des Brand- und No.14 des Steuercatasters. David Krenkeln, Besitzern des Hauses unter No.40 des Brand- und No.17 des Steuercatasters. Marien Rosinen Wünsch, Besitzerin des Hauses unter No. 39 des Brand- und No. 16 des Steuercatasters, unter Beitritt ihr zu diesen Ablösungsverhandlungen gewöhnlichermaßen bestätigten Geschlechtsvormundes des obengenannten Johann Gottlieb Bennemann, Gutsbesitzer allhier. Friedrich Philipp Frauenhayn, Besitzern des Hauses unter No.38 des Brand- und No.15 des Steuercatasters. Johann Gottlieb Ludwigen, Besitzern des Hauses unter No.45 des Brand- und No.23 des Steuercatasters. Johanne Rosinen, verw. gewesene Härtewig, Besitzern des Hauses No.49 des Brand- und No.27 des Steuercatasters, unter Beitritt ihres oben unter No.40 aufgeführten Ehemannes. Johannen Christiane, verehelichte Wehnert, geb. Lässig, Besitzerin des Hauses No.41 des Brand- und No.18 des Steuercatasters, mit ihrem Ehemann Johann Gottlieb Wehnerten. Amalien Augusten Schmalz, Besitzerin des Hauses No.43 des Brand- und No.21 des Steuercatasters, durch ihren Altersvormund, den schon oben gedachten Begüterten, Johann Gottlob Bennemann. Johannen Christianen, verehelichte Kirchberg, Besitzerin des Hauses No.48 des Brand- und No.26 des Steuercatasters unter Beitritt ihres Ehemanns Johann Gottlob Kirchbergs. David Zipfeln, Besitzern des Mühlengrundstückes unter No.50 des Brand- und No.31 des Steuercatasters. Johann Gottfried Krutzschen, Besitzern des Hauses No.30 des Brand- und No. 7 des Steuercatasters. Johann Christlieb Gerstenbergern, Besitzern des Hauses No.57 des Brand- und No.39 des Steuercatasters. Johann Daniel Richtern, Besitzern des Hauses
unter No.27 des Brand- und No.9 des
Steuercatasters und dessen Nachbesitzer Johann
Gottlob Zschockelten. allerseits zu Crossen unter Mitwirkung der auch Betrag der Letzteren und bezüglich Compromiß der Partheien in der Person des Adr. Friedrich Wilhelm Eduard Neumann zu Penig und Ökonom Gustav Moritz Petzsch daselbst gnädigst bestellten Spezial-Commission, auch was die dabei betheiligte minderjährige Schmalz (s.No.59) betrifft, unter Genehmigung der obervormundschaftlichen Behörde, auf den Grund der am 11. April 1834 und am 26. und 27. Januar 1835 abgeschlossenen Vergleiche folgender Ablösungsreceß errichtet worden. § 1. Es bekennen die oben stehend verzeichneten Rusticalbesitzer, daß sie
folgende Frohndienste dem Ritterguthe Crossen zu leisten haben, und zwar: a .) der Zeit oder der Arbeit nach gemessene jährlich:zweispännige Ackertage ohne Gegenvergütung, Carl Gottlob Rudelt s. No.13. In der 4 Tage, Johann David Schulze s. No.10 In der zwei Tage, Eggetage mit 2 Pferden und ohne Gegenvergütung Johann David Schulze s. No.10 Erstere zwei Inder zwei Tage, Letztere zehn Tage. Eggetage mit einem Pferde, ohne Vergütung der unter No.7 der Verpflichteten gedachte Johann Gottlieb Amende, jetzt Carl August Platz. Vier Tage das Dürremachen der so genannten Auwiese im Heu und Grummet, Samuel Schneider s. No.8 Wofür jeder Fröhnen täglich zu Mittag , halbabend und Abend, Brod und Käse und nachdem das Futter der Wiese dürre gemacht ist, alle 9 Pflichtige eine Mahlzeit mit fleischeswerth als Gegenleistung erhalten 5.) das Abladen des Heues und Grummets ingleichen des Getraides, der unter No.65 der Verpflichteten genannten David Zipfel, wogegen er die Berechtigung genießt eine Kuh mit dem Ritterguthsviehe mit auszutreiben. 6.) hundert Schock Strohseile Indes zu machen, der Unter No.22 erwähnte Johann Gottlob Sylbe, der unter No. 21 erwähnte Johann Gottlob Kothe und die unter No.60 erwähnte Johanna Christiane Kirchberg. Wofür Indes -8 gr- Lohn erhält. 7.) das Getraideeinpansen und dreschen, um den dreizehnten Scheffel, die letzterwähnte Kirchberg 8.) Landtage zu aller Arbeit ohne Kost und Lohn Johann Christoph Winkler s. No.23 des
Eingangs
Indes vier Tage 9.) Handtage zu aller Arbeit gegen Kost welche täglich Früh: In Suppe, Brei, Brod und Käse Mittags: Eingebrocktem, zwei Zugemüsen und Brod zu
Halbabend: in Eingebrocktem, Brod und Käse und Abends: in
Eingebrocktem, 2. Zugemüsen und Brod besteht. Johann Christlieb Geißler s. 1. Carl Gottlob Rudelt No.13
- fünf Inder zehn Traugott Friedrich Schumann s.14 - fünf Inder sechzehn Inder zwölf und einen halben Johann Gottlob Dietze s.N.19
Johann Gottlob Sylbe No.22
- acht Inder zehn Inder vier Inder zwölf Johann Gottlieb Ludwig No.56 ? Johann Daniel Richter jetzt
- vierzehn Johanne Christiane Wehnert No.58 - sechs Amalie Auguste Schmalz No.59 - eilf 10.) Handbaufrohntage gegen gleiche Kost und Carl Gottlob Teupel No.12 11.) wöchentlich sechs Tage um ein gewisses Lohn zu arbeiten, die unter No.60 gedachte Johanne Christiane Kirchberg. b. ) weder der Zeit noch der Arbeit nach gemeßene:das Bothschaftlaufen, Johann Gottlob Sylbe s. No.22 gegen Empfang von – 2 gr– für die Meile. Ferner haben geständigermaaßen B. an Naturalzinsen:dem Ritterguthe jährlich zu entrichten: zwölf Gänse, drei und dreißig Hühner, sechs Füllhühner, und sechs Schock Eier,
Und überdieß steht dem Ritterguthe Crossen C. die Trift,mit dem auf dem Ritterguthe Crossen stehenden Schaafwiese auf den Fluren der von No.1 bis mit 20. genannten Verpflichteten, ingleichen dem so genannten Viehwege, einem Gemeindegrundstükke, woran blos den ersteren 17. und dem unter 21. der Verpflichteten aufgeführten Kothe ein Benutzungsrecht zusteht; sowohl im Sommer als im Winter zu. § 2. Der Besitzer des Ritterguthes Crossen Herr Friedrich Henning von Arnim, für sich und seine Besitznachfolger erläßt dem Begütherten Traugott Friedrich Schumann, vorstehend unter No.14 aufgeführt, auf dessen Guthe zeither zehn unter A.2. erwähnte Eggetage gehaftet, in Erwägung daß die dafür zu gewährende Rente dieser Besitzung zu einer unverhältnismäßigen Beschwerung gereichen würde, drei dieser Tage, so wie Johannsn Christianen Kirchberg unter No.60 des Eingangs erwähnt das unter A.a.No.7. erwähnte dreschen des Getraides um den 13ten Scheffel und die unter A.a.No.11.erwähnte Verpflichtung zur Lohnarbeit, so wie die Ebenderselben und Johann Gtlob Sylben N.22., Johann Gottlob Kothen N.21.des Eingangs obliegende unter A.b. aufgeführte Verpflichtung zum Bothschaftlaufen, gegen Wegfall der Gegenleistung unentgeldlich. §. 3. Die übrigen voraufgeführten Berechtigungen läßt derselbe und zwar die Frohnen vom 11ten April 1834 als dem Tage der hierüber getroffenen Vereinigung die Naturalzinsen und die Trift aber vom 26ten und 27ten Januar d.J. 1835. an gegen Entrichtung der nachstehend bedungenen Renten, dergestalt zur Ablösung kommen, daß diese von den gesetzten Zeitpunkten an nicht weiter gefordert, abentrichtet und ausgeübt werden sollen und leistet für sich und seine Nachbesitzer darauf Verzicht. §. 4. Die Verpflichteten mit und durch ihre Vormünder nehmen dieß bestens an, verzichten dagegen für sich und ihre Besitzfolger auf alle ihnen für die obigen Verpflichtungen gewährten Gegenleistungen und werwilligen A. für die Frohnen und zwar zua.1. für jeden Ackertag -15 gr- (Groschen) a.2. für jeden zweispännigen Egetag -12gr- a.3. für das Dürremachen der Auwiese jeder Verplichtete -6 gr- a.5. für das Heu- und Grummet- auch
Getraideabladen jeder Pflichtige a.6. für das Strohseilemachen jeder Verpflichtet -8 gr- a.7. für das Getraidepansen und Dreschen die Verpflichteten -8 gr- a.8. für jeden Landtag ohne Kost und Lohn -2 gr 6pf- a.9. für jeden Handtag gegen Kost -9 pf- a.10. für jeden Laufwohntag mit Kost -9 pf- B. für die Naturalzinsen:für jede Gans -8 gr-, für jedes Huhn -2 gr-, für jeden Füllhahn -1 gr 6 pf-, für ein Schock Eier -6 gr-, so wie C. , für die Schaaftrift:
(1 Reichsthaler = 24 Groschen; 1 Groschen = 12 Pfennige) und die unter No.1.bis 17. und 25. der Eingangs gedachten Gemeinde berechtigten – neunzehn Groschen – in Conrentionsmünze zahlbare jährliche Rente.
§.5. Es übernimmt hier nach ein Inder der vorgenannten Verpflichteten auf sein Grundstück, nach Verhältnis der ihm obliegenden Leistungen, für sich und seine Besitzfolger, eine jährliche Rente >> ....
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